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Petition gegen EU-Entwaldungsverordnung: Waldbesitzer fürchten unnütze Bürokratie

Eine Onlinepetition soll die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung stoppen. Experten warnen Waldbauern vor Bürokratiemonster.

Mit seiner scharfen Kritik an der EU-Entwaldungs-Verordnung steht Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), nicht alleine. Auch Österreichs Holzindustrie lehnt zusammen mit sieben mittel- und osteuropäischen Partnerverbänden die Verordnung ab. Bis Ende des Jahres müssen die EU-Staaten die EU-Vorgaben umsetzen. Doch die haben es in sich. Daher gibt es inzwischen auch eine Online-Petition, um die Verordnung zu stoppen.

EU-Entwaldungsverordnung: Drohen Schäden für Wald und Waldbesitzer?

Laut Moosbrugger steht keinerlei Nutzen einem vollkommen unpraktikablen Verwaltungsaufwand gegenüber. Daher fordert er die EU-Kommission auf, für eine rasche und grundlegende Überarbeitung der Verordnung zu sorgen. „Das Bürokratiemonster, das die EU-Kommission mit der EU-Entwaldungsverordnung geschaffen hat, darf so nicht auf unsere Waldbäuerinnen und Waldbauern losgelassen werden“, warnt er.

Regionen mit einer nachweislich stabilen bis zunehmenden Waldfläche und strengen gesetzlichen Bewirtschaftungsregelungen müssten ausgenommen werden. Ansonsten drohe durch Rechtsunsicherheit ein enormer Schaden für alle Klimaschutzbestrebungen, für Waldbäuerinnen und Waldbauern, die gesamte Wertschöpfungskette und alle Holz nutzenden Konsumenten.

Praxistest deckte schonungslos Schwächen auf

Der im Januar durchgeführte Praxistest eines EU-Informationssystems zur Datenerfassung hat in Europas Forstwirtschaft sowie in der Holz- und Papierindustrie für großen Unmut gesorgt. Die Interessenverbände der Holzindustrie aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien sehen die Brüsseler Verordnung „als den falschen Weg“. „Die Entwaldungsverordnung bedeutet für unsere Betriebe einen immensen Bürokratieaufwand mit großen Zusatzkosten, ohne direkt die Ursachen der Entwaldung auf anderen Kontinenten anzugehen“, betont Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs. Besonders für Länder, die die über einen wirksamen Gesetzesvollzug zur Walderhaltung verfügen, sei der Nutzen dieser „überbordenden Regelungen“ nicht nachvollziehbar.

Waldbesitz: Ausnahmen für EU-Staaten ermöglichen

Zudem befürchten die Industrieverbände negative Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Sie verlangen wie Österreichs Kammerpräsident, die EUDR inhaltlich völlig neu und praxistauglich aufzusetzen. Länder mit stabiler oder gar steigender Waldfläche, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug seien von den unnötigen bürokratischen Hürden auszunehmen und die Umsetzungsfristen zu verlängern. Ohne zeitnahes Klären der grundlegenden inhaltlichen Fragen und ohne ein technisch ausgereiftes EU-Informationssystem seien die Vorgaben der EUDR trotz intensivster Bemühungen von den Unternehmen nicht fristgerecht umsetzbar, so das Verbändebündnis.

Es appelliert an die Kommission, in internationalen Handelsabkommen Vereinbarungen mit Drittstaaten zu treffen, um Sozial- und Umweltstandards wie Walderhalt zu fördern.

Zur Petition.

 

Quelle: Josef Koch, BLW - forstpraxis.de

Stand: 02. April 2024

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