Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes ist Beleg für gescheitertes Novellierungsverfahren
Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer kritisiert den aktuellen Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes, der am 19. August 2024 vom BMEL in die Ressortabstimmung gegeben wurde, mit aller Deutlichkeit und bekennt sich zum geltenden Bundeswaldgesetz.
Berlin, 21.08.2024. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf hat sich das BMEL von seinem ursprünglichen Plan verabschiedet, eine große Novelle, ein sogenanntes Ablösegesetz, vorzulegen. Stattdessen soll nun das bisherige Bundeswaldgesetz geändert werden. Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer stellt fest: „Wir begrüßen die Abkehr vom Ablösegesetz und sehen darin eine Anerkennung des bewährten Bundeswaldgesetzes. Die Regierung signalisiert damit auch, dass sie mit ihrer Novelle gescheitert ist. Deshalb gilt für uns konsequenterweise weiter: Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“
Der Entwurf orientiert sich am geltenden Bundeswaldgesetz und enthält geänderte und neue Paragrafen. „Die Ziele einer Entbürokratisierung der Waldbewirtschaftung und einer Entlastung der Waldbesitzenden werden nicht sichtbar, jedoch zusätzliche Einschränkungen der Bewirtschaftungsfreiheit und der Baumartenwahl“, so Bitter. So sieht der neue Entwurf vor, den Holzeinschlag aufgrund von nicht näher erläuterten Schadeinwirkungen im „öffentlichen Interesse“ zu verbieten oder zu beschränken. Bei Erst- und Wiederaufforstungen sind für Saat und Pflanzung standortgerechte Forstpflanzen überwiegend heimischer Arten zu verwenden, wodurch die Verwendung klimaangepasster Baumarten eingeschränkt wird. Zu kritisieren ist auch der Übergriff des Gesetzesentwurfes auf die Regelungsbereiche des Wasserhaushalts- und Bodenschutzgesetzes. Das führt zu unnötigen Doppelungen und Rechtsunsicherheit für die Praktiker.
In der Klimakrise und damit in einer Zeit großer Unsicherheit brauchen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer individuelle Freiheiten in der Bewirtschaftung. Der langfristige Erhalt der Wälder ist nur durch eine entsprechende Vielfalt zu sichern. „Wir appellieren an die Politik, das Vorhaben der Novellierung des Bundeswaldgesetzes grundsätzlich zu überdenken. Auch zukünftig ist das aktuelle Waldgesetz in seiner bestehenden Form eine sachgerechte Grundlage für die nachhaltige Waldbewirtschaftung im Klimawandel. Frust und Ärger im ländlichen Raum werden weiter zunehmen, wenn das BMEL an seinem Vorhaben festhält“, betont Bitter.
Berlin, 21.08.2024. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf hat sich das BMEL von seinem ursprünglichen Plan verabschiedet, eine große Novelle, ein sogenanntes Ablösegesetz, vorzulegen. Stattdessen soll nun das bisherige Bundeswaldgesetz geändert werden. Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer stellt fest: „Wir begrüßen die Abkehr vom Ablösegesetz und sehen darin eine Anerkennung des bewährten Bundeswaldgesetzes. Die Regierung signalisiert damit auch, dass sie mit ihrer Novelle gescheitert ist. Deshalb gilt für uns konsequenterweise weiter: Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“
Der Entwurf orientiert sich am geltenden Bundeswaldgesetz und enthält geänderte und neue Paragrafen. „Die Ziele einer Entbürokratisierung der Waldbewirtschaftung und einer Entlastung der Waldbesitzenden werden nicht sichtbar, jedoch zusätzliche Einschränkungen der Bewirtschaftungsfreiheit und der Baumartenwahl“, so Bitter. So sieht der neue Entwurf vor, den Holzeinschlag aufgrund von nicht näher erläuterten Schadeinwirkungen im „öffentlichen Interesse“ zu verbieten oder zu beschränken. Bei Erst- und Wiederaufforstungen sind für Saat und Pflanzung standortgerechte Forstpflanzen überwiegend heimischer Arten zu verwenden, wodurch die Verwendung klimaangepasster Baumarten eingeschränkt wird. Zu kritisieren ist auch der Übergriff des Gesetzesentwurfes auf die Regelungsbereiche des Wasserhaushalts- und Bodenschutzgesetzes. Das führt zu unnötigen Doppelungen und Rechtsunsicherheit für die Praktiker.
In der Klimakrise und damit in einer Zeit großer Unsicherheit brauchen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer individuelle Freiheiten in der Bewirtschaftung. Der langfristige Erhalt der Wälder ist nur durch eine entsprechende Vielfalt zu sichern. „Wir appellieren an die Politik, das Vorhaben der Novellierung des Bundeswaldgesetzes grundsätzlich zu überdenken. Auch zukünftig ist das aktuelle Waldgesetz in seiner bestehenden Form eine sachgerechte Grundlage für die nachhaltige Waldbewirtschaftung im Klimawandel. Frust und Ärger im ländlichen Raum werden weiter zunehmen, wenn das BMEL an seinem Vorhaben festhält“, betont Bitter.
Quelle: AGDW - Die Waldeigentümer e.V.
Stand: 22. August 2024