Aktuelles von der FBG Südheide

Initiativkreis Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse fordert Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

Der Sägerundholzmarkt ist in weiten Teilen Deutschlands zusammengebrochen: Durch die Stürme Xavier, Herwart und Friederike sind seit Herbst 2017 Schätzungen zufolge über 12.000.000 Festmeter Schadholz angefallen. Hinzukommen, hervorgerufen durch die Dürre in 2018, noch einmal etwa 12.000.000 Festmeter Borkenkäfer-Schadholz. Der finanzielle Schaden geht mittlerweile in die Milliardenhöhe. Als Konsequenz daraus ist der Nadelrundholzmarkt in einigen Bundesländern zum Erliegen gekommen. In Folge dessen können die Waldeigentümer ihr Schadholz nicht mehr absetzen und haben massive Ertragsausfälle zu beklagen.

Trotz dieser Jahrhundertkatastrophe für den deutschen Wald, dessen Ende noch lange nicht in Sicht scheint, läuft eine Unterstützung für die Waldeigentümer von Seiten des Bundes und der Länder nur sehr zögerlich an. Erschwerend kommt hinzu, dass vom überwältigenden Teil der Forstchefkonferenz, welche während der Deutschen Waldtage in Berlin tagte, die Problematik für den Holzmarkt allgemein und den Nadelrundholzmarkt im Speziellen als nicht so dramatisch angesehen wird.

„Sturmschäden und Borkenkäferkalamität bedrohen die Existenz einer ganzen Waldbesitzergeneration“, sagte Volker Schulte, Sprecher des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. „Um diese Katastrophe zu bewältigen, bedarf es wirksamer Maßnahmen zur Marktentlastung.“ Eine Teillösung dazu sei die Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes. Schulte: „Es ist unverständlich, dass die Forstchefkonferenz in dieser Situation untätig bleibt. Wo bleibt die Rückkopplung der Forstchefs mit der forstlichen Basis?“ Damit entstehe der Eindruck, dass in dieser Ausnahmesituation, die eigentlich Geschlossenheit und Solidarität erfordert, Teile der deutschen Forstbranche den Ernst der Lage noch nicht erkannt hat.

Der Initiativkreis der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse fordert daher von Bund und Ländern die Aktivierung des Forstschäden- Ausgleichsgesetzes, um den von Sturm- und Borkenkäferschäden gebeutelten Waldbesitzern zumindest ein wenig zu helfen:

  1. § 1 Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags
  2. § 2 Beschränkung der Holzeinfuhr
  3. § 3 Steuerfreie Rücklage für die Bildung eines betrieblichen Ausgleichsfonds
  4. § 4 Pauschsatz für Betriebsausgaben

Neben diesen Sofortmaßnahmen bedarf es einer langfristigen Strategie sowie Hilfsmaßnahmen für die Forstwirtschaft, um auch in Zukunft die Wohlfahrtsleistungen für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten. 

Der IK ist ein Netzwerk aus 13 Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FwZ). Insgesamt vertreten die IK-Mitglieder die Interessen von mehr als 100.000 Waldeigentümern auf einer Fläche von ca. 950.000 Hektar.        

https://www.waldeigentuemer.de/verband/initiativkreis-fwz-2/

Stand: 26. September 2018

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