Berufsgenossenschaft: Klage gegen die SVLFG wegen überhöhter Beiträge
Mit Gründung des SVLFG als bundesweiter Träger der land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherung sind die Berufsgenossenschaftsbeiträge insbesondere für kleinere Forstbetriebe dramatisch gestiegen. Ursächlich hierfür sind der unseres Erachtens deutlich überhöhte Grundbeitrag und die undifferenzierten Risikobeiträge, die den vergleichsweise geringen Unfallrisiken in Kiefernbetrieben nicht gerecht werden.
Mit Unterstützung der FBG Celler Land hat ein Waldbesitzer gegen seinen Beitragsbescheid Klage eingereicht. Diese Klage ist vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zur Berufung angenommen und mit Blick auf ein entsprechendes Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht ruhend gestellt worden. Es handelt sich dabei zwar um ein sehr langwieriges Verfahren von möglicherweise mehreren Jahren, aber mit gewissen Erfolgsaussichten.
Sofern auch Sie sich gegen ihre Beitragsbescheide bei der SVLFG wehren möchten, legen Sie ab sofort gegen alle noch nicht verfristeten und künftigen Beitragsbescheide Widerspruch ein und bitten Sie die SVFLG, das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis das Bundessozialgericht in o. a. Revisionsverfahren eine Grundsatzentscheidung getroffen hat.
Die SVLFG fragt bei den Beschwerdeführern nunmehr nach dem Aktenzeichen dieses Revisionsverfahrens und bittet um eine detaillierte Begründung des Widerspruchs.
Das Aktenzeichen dieses Verfahrens lautet: B 2 U 29/17 R siehe dazu der link.
Zur weiteren Begründung Ihres Widerspruchs nachstehend einige Zeilen:
Die meisten Unfälle in der Forstwirtschaft passieren im Bereich der Holzernte. Für das Unfallgeschehen spielt dabei zum einen das Holzerntevolumen (das Unfallrisiko steigt, je mehr Holz in Relation zur Fläche eingeschlagen wird), aber noch viel mehr das Holzernteverfahren eine Rolle.
In unseren Kiefernbetrieben in durchweg befahrbaren Lagen wird der weit überwiegende Teil des Holzes durch professionelle Forstunternehmer in hochmechanisierten Verfahren mit Kranvollernter und Tragschlepper geerntet. Die Unfallhäufigkeit ist dabei um ein Vielfaches (Faktor 30) geringer als bei der motormanuelle Holzernte. Die undifferenzierten Risikobeiträge werden diesen vergleichsweise geringen Unfallrisiken nicht gerecht, es fehlt eine Ausweisung verschiedener Produktionsverfahren innerhalb der Risikogruppe Forst (anders als bei der Landwirtschaft gibt es im Forst nur 1 Produktionsverfahren).
Sie bewahren sich damit die Chance, dass im Falle einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes zugunsten des Beschwerde führenden Waldbesitzers auch Ihre SVLFG-Beitragsbescheide, gegen die Sie Widerspruch eingelegt haben, angepasst werden.
Ein Mustervordruck für einen Widerspruch finden Sie hier. Geben Sie auf diesem Formular Ihre Kontaktdaten an und das Aktenzeichen Ihres Beitragsbescheids (oben rechts im Bescheid zu finden). Alle anderen Angaben, welche die SVLFG benötigt, sind im Vordruck vorhanden.
Stand: 16. August 2019