Aktuelle Hinweise für Waldbesitzende zur Sturmschadensbewältigung
Sicherheit geht absolut vor!
Die Aufarbeitung von Sturmholz ist extrem gefährlich. Deshalb sollten diese Arbeiten ausschließlich von Profis durchgeführt werden, am besten mit dem Harvester. Auch wenn Sie die Aufarbeitung nicht selbst durchführen, seien Sie vorsichtig, etliche Bäume sind angeschoben, in vielen Kronen hängen ab-/angebrochene Äste. Betreten Sie Ihre Waldbestände daher nur bei ruhigem Wetter und mit Schutzhelm.
Kontrolle der Bestände und Meldung von Sturmschäden an Ihre Bezirksförsterin / Ihren Bezirksförster
Wenn Sie die Kontrolle selbst durchführen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Wenn Sie einen Schaden feststellen, zählen Sie die geworfenen oder schräg stehenden Bäume. Dies ist wichtig um die Schadensmenge festzustellen. In der Regel lohnt die Aufarbeitung erst ab einer Schadensmenge von 10 bis 20 Fm (direkte Nachbarn eingeschlossen).
Kleine Einschätzungshilfe: 20cm Durchmesser auf halber Stammlänge ca. 0,5 Fm; 30cm Durchmesser ca. 1 Fm; 40cm Durchmesser ca. 2 Fm je Baum.
2. Melden Sie den Schaden flächenbezogen, das heißt bezogen auf die Forstabteilung (z. B. Abteilung 7 A3) oder das Flurstück. Das erleichtert das spätere Auffinden des Schadholzes. Optimal wäre eine Kopie der Betriebskarte. Bitte dann die Stückzahl der geschädigten Bäume in die Abteilung auf der Karte schreiben und Schadensstelle, soweit möglich, markieren. Eine Flurkarte ist ebenfalls hilfreich. Sollten Sie nur eine kleine Waldfläche (bis 3ha) besitzen, genügt eine kurze Info über die geschätzte Schadmenge ohne Karte.
3. Bitte melden Sie den Schaden schriftlich, damit nichts verloren gehen kann. Hierzu können Sie die Kontakte Ihrer Bezirksförsterin / Ihres Bezirksförsters (Whatsapp, E-Mail, Fax oder Post) nutzen.
4. Bitte melden Sie keine Kleinmengen, die als Brennholz verwertet werden.
Reihenfolge der Aufarbeitung
Welche Bestände zuerst aufgearbeitet werden, hängt insbesondere von der Schadmenge, den Aufarbeitungskapazitäten und der Forstschutzsituation ab. Grundsätzlich hat die Fichte wegen der Borkenkäfergefahr Vorrang, und zwar zuerst die Fichten-Einzelwürfe, dann die Fichten-Flächenwürfe. Anschließend kommt die Kiefer dran, hier umgekehrt erst die Flächen mit größerem Schadholzanfall, Einzelwürfe danach. Auf Nassstandorten, die infolge der starken Niederschläge der letzten Zeit nicht befahrbar sind, oder bei Kulturflächen, die in Kürze bepflanzt werden sollen bzw. wo Zäune instand gesetzt werden müssen, muss von dieser Reihenfolge ggf. abgewichen werden. Kiefern-Kleinmengen werden später im Rahmen der regulären Einschlagarbeiten mit aufgearbeitet. Die Reihenfolge der Aufarbeitung legt Ihre zuständige Bezirksförsterin / Ihr zuständiger Bezirksförster fest.
Geplante Durchforstungen in Beständen, in denen keine nennenswerten Schäden entstanden sind, müssen erst einmal zurückstehen. Darüber, wann es mit diesen planmäßigen Einschlägen weiter gehen kann, informiert Sie die zuständige Bezirksförsterin / der zuständige Bezirksförster.
Holzvermarktung
Die Entwicklung der Holzpreise ist derzeit schwer abzuschätzen, es ist jedoch mit Preisrücknahmen zu rechnen. Unser Ziel ist, allen sturmgeschädigten Waldbesitzenden vergleichbare Preise zu zahlen, unabhängig von Aufarbeitungszeitpunkt. Voraussetzung für die Kalkulation „gerechter“ Preise sind verlässliche Informationen zu den Schadholzmengen und zur Preisentwicklung. D. h. die Auszahlung von Holzgeld erfolgt ggf. mit wochenlanger Verzögerung.
Voranmeldung / Abschlussmeldung von Kalamitätsholz beim Finanzamt
Um steuerliche Vergünstigungen (1/2- oder 1/4-Steuersatz) für Einnahmen aus Sturmholz in Anspruch nehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, vor Beginn der Aufarbeitung dem Finanzamt eine Voranmeldung Kalamitätsholz zuzuleiten. Und wenn das Holz aufgearbeitet und vermessen ist, muss eine Abschlussmeldung erfolgen. Beide Vordrucke sind im Downloadbereich der FBG-Homepage unter „Dokumente für Waldbesitzer“ zu finden www.fbg-suedheide.de/download.html. I. d. R. lohnt sich dieser Aufwand erst bei Schadholzmengen ab 50-100 Fm, im Zweifel müssen Sie dies mit Ihrem Steuerberater klären.
Waldsturmversicherung
Waldbesitzende, die eine Waldsturmversicherung abgeschlossen haben, erhalten bei entsprechenden Voraussetzung eine Leistung bis zu 4.000 €/ha. Abgesichert sind Bestände, die nach dem Sturmereignis einen Bestockungsgrad von 0,4 oder weniger haben, also Schadsituationen mit annäherndem Totalschaden, in denen Verjüngungsmaßnahmen zwingend erforderlich werden. Einzel- oder Nesterwürfe sind nicht versichert. Details zur Waldsturmversicherung sind ebenfalls auf der FBG-Homepage zu finden unter
Wenn Sie Sturmschäden haben, die offensichtlich regulierungsfähig sind, melden Sie diese bitte an Ihre Bezirksförsterin / Ihren Bezirksförster, die Sie bei der Erfassung der Daten für die Schadensregulierung unterstützen können. Bitte melden Sie zur Wahrung von Fristen den Versicherungsschaden zusätzlich schriftlich bei der FBG Celler Land an (per Email an gesine.salig@fbg-suedheide.de oder per Post an FBG Südheide West / Ost, Bodemannstr. 16, 38518 Gifhorn).
Abschließend bitten wir Sie ausdrücklich um Verständnis, dass angesichts des Schadausmaßes unsere Kapazitäten begrenzt sind und wir die Schäden daher nur gemeinsam und in Ruhe bewältigen können.
Stand: 23. Februar 2022